Wertgutachten können Ihnen helfen bei

  • Kauf oder Verkauf eines Grundstückes
  • Enteignungs- /Entschädigungsverfahren
  • Entscheidungen in Kapitalanlagen
  • Zwangsversteigerung
  • Scheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
  • steuerlichen Anlässen (Entnahme etc.)
  • Beleihungswertermittlung
  • Mieterhöhungsverfahren
  • Versicherungswertermittlung
  • Erbbauzinsanpassungen
  • Erbauseinandersetzung
  • Gegengutachten
  • Vermögensaufstellung
  • Gutachtenüberprüfung

Wir arbeiten für

Finanzinstitute

  • Banken
  • Bausparkassen

Dienstleister

  • Architekten
  • Konkursverwalter
  • Rechtsanwälte
  • Notare 
  • Immobilienmakler/-berater
  • Steuerberater
  • Versicherungen

Private Auftraggeber

  • Käufer
  • Verkäufer
  • Bauherren
  • Erbengemeinschaft
  • Mieter / Vermieter


Gerichte

  • Oberlandesgericht
  • Landgericht
  • Familiengericht
  • Vollstreckungsgerichte

Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke

Das Thema Wertermittlung – die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke - erlangt immer größere Bedeutung.

Steuerliche Veränderungen, Erbschaften, daraus resultierende private Auseinandersetzungen oder Scheidungsfolgen setzen neutrale Wertmaßstäbe wie Wertgutachten voraus, wenn es um sinnvolle und schnelle Lösungsansätze geht. Dies kann mit geringen Kosten erreicht werden, wenn alle Beteiligten sich einverstanden erklären, das Ergebnis als Maßstab anzuerkennen.

Des Weiteren kann bei betrieblichen Veränderungen oder Betriebsauflösungen die aktuelle Bewertung von Immobilien als Entscheidungsgrundlage dienen. Gerade hier ist eine marktorientierte und zeitgerechte Bewertung wichtig, da bei Betriebsauflösungen und -entnahmen die stillen Reserven zu hohen finanziellen Belastungen führen können.

Bei Immobilienkäufen hilft eine detaillierte Wertermittlung, eine marktgerechte Entscheidung zu treffen.

Verkehrswertgutachten können Sie bei uns in Auftrag geben!

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den am Markt erzielbaren Preis, das ist der Verkehrswert einer Immobilie.

Dieser Begriff ist gesetzlich definiert im § 194 BauGB:

"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Es können Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, über Rechte an Grundstücken wie Erbbau- oder Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Überbauten oder Notwege erstellt werden. Sie werden benötigt im privaten Geschäftsverkehr, aber auch in öffentlich-rechtlichen Verfahren wie Planfeststellungsverfahren.

Wir erstellen Verkehrswert-Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke

Rechte und Belastungen an Grundstücken

  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Altenteilregelungen mit/ohne Pflegeversicherung
  • Verrentung von Kaufpreisen

Bebaute Grundstücke; grundstücksgleiche Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Spezialimmobilien (Hotels, Industrie, Gewerbe, Kliniken)
  • Wohnung- und Teileigentum
  • Erbbaurechte

Beleihungswertgutachten

  • Versicherungsgutachten

Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren

  • städtebauliche Sanierung
  • Enteignung
  • Umlegung

Sonstiges

  • Standort- und Renditeanalysen
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Überprüfung von Gutachten

Mietwert- und / oder Pachtwertgutachten für folgende Immobilien:

  • für Haus und Wohnung
  • für Mieter sowie Vermieter
  • für den Laden, Büro, Praxis oder Gaststätte
  • für Gewerbetreibende
  • für landwirtschaftliche Betriebe
  • für den Landwirt
  • Garage / Stellplätze
  • gewerblich oder privat
  • Erholungsgrundstücke
  • Kleingarten / Wochenendgrundstücke

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!